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Das Projekt

Laufzeit

2.10.2017 - 1.10.2022

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Abstract

Der Vergangenheit zu begegnen bleibt ein wichtiges Problem. Vergangenes Unrecht hinterlässt häufig deutliche Spuren in der Gegenwart; viele Personen und Gruppen haben Nachteile aufgrund der fortwährenden Wirkungen historischen Unrechts. Entschädigung ist in vielen Fällen weder den Opfern des Unrechts noch ihren Nachfahren gewährt worden. Ungerechtigkeit dauert an, wenn Exil, traumatische Erfahrungen, Schädigungen des kollektiven Selbstverständnisses, Misstrauen und Auseinandersetzungen über sog. heilige Orte die Folge sind. Aus welchen Gründen sollten wir uns mit vergangenem Unrecht auseinandersetzen und sind Gerechtigkeitsüberlegungen hierfür relevant? Sollen wir uns aus Gründen der Gerechtigkeit um Schäden kümmern, die eine Gruppe oder eine Person in der Vergangenheit durch Unrecht erlitten haben, auch wenn es der Gruppe oder der Person heute gut geht, oder sollte Gerechtigkeit zukunftsorientiert sein und sich nur um gegenwärtige Nachteile kümmern? Wie wichtig sind aus der Perspektive der Gerechtigkeit die Beziehungen  zwischen den Opfern und Tätern und ihren Nachfahren und ist Versöhnung ein Ziel?  Wenn unter einigen Umständen eine Vergangenheitsorientierung angemessen ist und unter anderen Umständen eine Zukunftsorientierung, gemäß welcher Prinzipien sollen wir diese Orientierungen wählen und gegebenenfalls, dann nämlich, wenn die Umstände relevant andere sind, wechseln?

Um diese Fragen zu beantworten, untersuchen und entwickeln wir die These, dass historisches Unrecht aufgehoben werden kann. Wenn es z.B. ungerecht war, indigene Völker 1865 von ihrem Land zu vertreiben, dann könnte es wegen veränderter Umstände – man denke an Entwicklung der Bevölkerung und geänderte Umweltbedingungen – 2016 ungerecht sein, das Land und die Ressourcen an die indigenen Völker zurückzugeben. Die vom Rechtsphilosophen Jeremy Waldron so genannte Aufhebungsthese ist extrem einflussreich unter Theoretikern/innen, gleich ob sie Reparationen für historisches Unrecht befürworten oder eher ablehnen. Was aber sind mögliche plausible Interpretationen der Aufhebungsthese? Wie kann Unrecht in verschiedenen Kontexten und mit Blick auf spezifische Fälle als aufgehoben gelten? Vier verschiedene Typen von Aufhebung werden im Projekt untersucht, nämlich mit Bezug auf (1) Eigentum, (2) besondere Beziehung zu einem Land in Fällen von Vertreibung, Genozid und Besetzung, (3) Gruppen-Identität und (4) Souveränität. Die Prinzipien, die wir entwickeln und unsere Urteile mit Blick auf spezifische Fälle mögen nicht in Übereinstimmung sein. Dann gilt es die Prinzipien und die Urteile so zu ändern, dass wir ein Überlegungsgleichgewicht erreichen, indem die Prinzipien die Urteile erklären und rechtfertigen können.

Eine unserer Arbeitshypothesen ist, dass die Aufhebungsthese dem Problem der moralischen Versuchung ausgesetzt ist. Wenn veränderte Umstände die Gerechtigkeitsansprüche verändern, dann gibt es einen verkehrten Anreiz, nämlich mit ungerechten Mitteln die Umstände zu ändern. Außerdem nehmen wir an, dass Gruppenrechte anzuerkennen sind, wenn Versöhnung nicht wirklich möglich ist. Unser Ziel ist, eine Aufhebungstheorie zu entwickeln, welche den gegenwärtigen Bedürfnissen und historischen Ansprüchen ebenso Rechnung trägt wie der strukturellen Gerechtigkeit in den Beziehungen heute und zukünftig Lebender.

Projektbüros

DoktorandInnen und Post-Doc

Santiago Truccone Borgogno
Timothy Waligore

Heinrichstraße 26/VI, Raum 72

Studentische ProjektmitarbeiterInnen

Patricia Hodajeu
Katharina Hiebaum

Attemsgasse 25

Projektmanagement

Mag.phil.

Kanita Kovacevic

Institut für Philosophie

Attemsgasse 25/II

Telefon:+43 316 380 - 2299
Fax:+43 (0)316 380 - 9705

Parteienverkehr: Mo - Fr 9.00 -12.00 Uhr

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